Rehabilitationssport
Rehabilitationssport ist eine für behinderte und von einer Behinderung bedrohte Menschen entwickelte Leistung mit dem Ziel, die Betroffenen auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern. Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Maßnahme nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX. Er wird primär von den Krankenkassen mit dem Ziel der „Hilfe zur Selbsthilfe“ zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt.
Die Kostenträger des Rehabilitationssports können die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein. Die Dauer der Maßnahmen reichen von 6 Monaten bis zu 36 Monaten und sind mit der jeweiligen Indikation verknüpft. Die Verordnung muss durch einen Arzt ausgestellt werden. Die Durchführung wird in Gruppen, mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt. Neben der Rehabilitation, soll der Übende motiviert werden, nach dem Ablauf der Leistung weitere Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen.
Verordnet werden können als Erstverordnung durch einen zugelassenen Arzt:
- 50 Übungseinheiten in 18 Monaten (Regelfall)
- 120 Übungseinheiten in 36 Monaten (nur bei festgelegten bzw. chronischen Erkrankungen möglich)
- Trainiert wird 1x wöchentlich
Kurszeiten:
Dienstag - 9.30 bis 10.15 Uhr und 18.45 bis 19.30 Uhr
Mittwoch - 9.30 bis 10.15 Uhr
Freitag - 15.00 bis 15.45 Uhr und 16.00 bis 16.45 Uhr
Unsere Kursteilnehmer dürfen sich frei für eine Kurszeit entscheiden. Ein Wechsel aufgrund von Schichtarbeit o.ä. kann nach Absprache erfolgen.
Beginn der Rehamaßnahme - jederzeit möglich!!!!